Gemeinde Niederalteich Gemeinde Niederalteich

Bauamt

Für Sie zuständig

Name Telefon Telefax Zimmer E-Mail
09901 9353 -12 09901 9353 -24 4 schmid@niederalteich.de

Franz Schmid

Zimmer: 4
Telefon: 09901 9353 -12
Fax: 09901 9353 -24
09901 9353 -14 09901 9353 -24 4 Reitberger@niederalteich.de

Julian Reitberger

Zimmer: 4
Telefon: 09901 9353 -14
Fax: 09901 9353 -24

Baugrundstücke

Die Gemeinde Niederalteich kann bedauerlicher Weise aktuell keine Baugrundstücke zum Erwerb anbieten. Die Grundstücke im Baugebiet Fischerwies III sind bereits seit geraumer Zeit vergriffen. Auch andere bebaubare Grundstücke können derzeit nicht angeboten werden. Wir müssen Sie deshalb an dieser Stelle auf den privaten Grundstücksmarkt verweisen. 

Baugebiete

In Niederalteich ist aufgrund der Lage im Überschwemmungsgebiet derzeit keine Ausweisung eines neuen Baugebietes möglich. Ein Baugebiet kann erst wieder ausgewiesen werden, sobald der Hochwasserschutz verwirklicht ist. Damit ist nicht der Ortsschutz für Niederalteich sondern der komplette Teilbereich an der Donau bis Winzer (inkl. Leitdeich) gemeint, und wird deshalb noch einige Jahre in Anspruch nehmen. Auch das Aufstellverfahren an sich ist nochmals aufwändig und mit zahlreichen Fristen verbunden, so dass noch keine genaue Prognose für den Zeitpunkt der Ausweisung von Baugebieten durch Bebauungsplan möglich ist. Dies gilt auch für ein etwaiges Baugebiet im Bereich Heuwörth. Ob und wann dieses umgesetzt wird, kann aktuell noch nicht beantwortet werden.

Baurechtliche Einschränkungen im Überschwemmungsgebiet

Eine Bebauung bereits bestehender Bauparzellen oder von Flächen im Innenbereich und Außenbereich ist unter den normalen baurechtlichen Bestimmungen möglich. Einige Besonderheiten gibt es aber Aufgrund der Lage im Überschwemmungsgebiet zu beachten:

  • ein Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO scheidet aus, weswegen in diesem Fall ein Bauantrag benötigt wird
  • bei verfahrensfreien Bauvorhaben nach Art. 57 BayBO wird ein Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis nach §78 WHG benötigt
  • Einhaltung einer Hochwasserkote (im Ortsbereich 313,30 m)
  • Hochwasserangepasste Bauweise: Der Auskunftsbogen zur hochwasserangepassten Bauweise ist grundsätzlich erforderlich und sollte daher jedem Bauantrag beigelegt werden
  • Weitere Infos zu Standsicherheit usw. entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zu erforderlichen Nachweisen im Überschwemmungsgebiet.

Detaillierte Auskünfte zum Bauen im Überschwemmungsgebiet erhalten Sie im zuständigen Landratsamt Deggendorf.

Formulare Überschwemmungsgebiet

Bebauungspläne

Die aktuell gültigen Bebauungspläne finden Sie unter der Leistung "Bauleitplanung"

Förderleitfaden für Immobilieneigentümer*innen und Unternehmer*innen

Als Gemeinschaftsprojekt der ILE-Kommunen der ILE Donauschleife ist ein neuer Förderleitfaden für Immobilieneigentümer*innen & Unternehmer*innen entstanden.

Alle Infos zum Leitfaden erhalten Sie auf der Homepage der ILE Donauschleife unter:

https://ile-donauschleife.de/projekte/siedlungs-innenentwicklung/foerderleitfaden

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