Camping an der Donau
Immer wieder erhält die Gemeinde Niederalteich Anfragen zum Campen an der Donau. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass dies grundsätzlich nicht erlaubt ist.
Die in der Vergangenheit von Campern häufig benutzten Abstellplätze an der Donau liegen im Landschaftsschutzgebiet Untere Isar. Für dieses Landschaftsschutzgebiet wurde bereits im Jahr 1973 vom Landratsamt Deggendorf eine Schutzgebietsverordnung erlassen, welche schädliche Einflüsse auf die Natur verhindern soll.
Dabei bedarf nach § 4 Abs. 2 Buchst. g) der Verordnung insbesondere das Zelten, Campen und Aufstellen von Wohnwägen der Erlaubnis der Naturschutzbehörde im Landratsamt Deggendorf. Eine solche könne aber nur in äußert seltenen und gut begründeten Ausnahmefällen gewährt werden.
Da es in letzter Zeit häufiger zu Verstößen gegen die Erlaubnispflicht kam, wurden von der Naturschutzbehörde erst kürzlich neue Verbotsschilder angebracht, welche nochmals deutlich auf das Verbot des Campens hinweisen. Auch polizeiliche Kontrollen hinsichtlich möglicher Ordnungswidrigkeiten finden statt.
Wir bitten Sie deshalb, die Verordnung des Landratsamtes Deggendorf entsprechend einzuhalten und mit Ihrem Wohnmobil einen anderen Stellplatz anzusteuern.
Wir bitten um Ihr Verständnis!
Weitere Infos erhalten Sie ggf. beim Landratsamt Deggendorf unter: https://www.landkreis-deggendorf.de/amt-service/formulare-merkblaetter?VollzugderSchutzgebietsverordnungen&view=org&orgid=800fe48c-09b0-4088-8ae6-988bf5c92c41