Meldung vom 29.07.2026 Allgemeinverfügung
Allgemeinverfügung
Diese Verfügung ergeht an alle Grundstückseigentümer im Gemeindegebiet gemäß
Art. 29 Abs. 2 Satz 1 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
in Verbindung mit § 35 Satz 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG).
Die Gemeindeverwaltung Niederalteich fordert alle Grundstückseigentümer auf, Hecken, Sträucher sowie Bäume mit ihren Ästen und Zweigen,
die in den Straßen- oder Gehwegbereich hineinragen, zurückzuschneiden.
Dies dient dem öffentlichen Interesse der Verkehrssicherheit sowie der Vermeidung möglicher Schadensersatzansprüche.
Dabei sind folgende Vorgaben zu beachten:
• Über öffentlichen Straßen dürfen Äste und Zweige bis zu einer Höhe von vier Metern nicht in die Fahrbahn hineinragen.
• Über der gesamten Fahrbahn muss ein freies Lichtraumprofil von mindestens 4,5 Metern gewährleistet sein.
• An Radwegen dürfen Anpflanzungen bis zu einer Höhe von 2,5 Metern und an Gehwegen bis zu einer Höhe von 2,3 Metern nicht hineinragen.
• Verkehrszeichen und sonstige Verkehrseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder beeinträchtigt werden.
• Anpflanzungen sind grundsätzlich bis auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.
Bitte beachten Sie:
In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September eines Jahres sind gemäß § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz grundsätzlich nur schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen zulässig. Hiervon ausgenommen sind jedoch Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit öffentlicher Verkehrsflächen erforderlich sind.
Niederalteich, den 01.08.2026
gez.
Julien Pursch
Erster Bürgermeister
Kategorien: Bekanntmachungen
Gemeinde Niederalteich