Meldung vom 06.04.2023 öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste
In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt.
Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Schöffenamt in Bayern
Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen bzw. Richter und wirken gleichberechtigt neben den Berufsrichterinnen bzw. Berufsrichtern an den Verhandlungen und Entscheidungsfindungen am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts mit.
Allgemeine Informationen zum Schöffenamt erhalten Sie über den nachfolgenden Link:
https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/
Aufstellung der gemeindlichen Vorschlagsliste
Der Gemeinderat Niederalteich hat in der Sitzung vom 04.04.23 anhand der eingegangenen Bewerbungen eine Vorschlagsliste der wählbaren Niederalteicher Bürgerinnen und Bürger aufgestellt.
Die Vorschlagsliste liegt vom 14.04.23 bis zum 24.04.23 in der
Gemeinde Niederalteich, Rathaus, 1.OG, Zimmer 6, Guntherweg 3, 94557 Niederalteich
öffentlich zu jedermanns Einsicht auf.
Die amtliche Bekanntmachung finden Sie nachfolgend:
Bekanntmachung
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