|
Mikrozensus 2010 im Januar gestartet
Auch im Jahr 2010 wird in Bayern wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine amtliche Haushaltsbefragung bei einem Prozent der Bevölkerung, durchgeführt. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung werden dabei im Laufe des Jahres annähernd 60 000 Haushalte in Bayern von besonders geschulten und zuverlässigen Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage sowie in diesem Jahr auch zur Wohnsituation befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.
Im Jahr 2010 findet im Freistaat wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung bei einem Prozent der Bevölkerung, statt. Mit dieser Erhebung werden seit 1957 laufend aktuelle Zahlen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, insbesondere der Haushalte und Familien ermittelt. Der Mikrozensus 2010 enthält zudem noch Fragen zur Wohnsituation. Neben der Wohnfläche und dem Baualter der Wohnung werden unter anderem die Heizungsart und die Höhe der bezahlten Miete sowie die Nebenkosten erhoben. Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb für alle Bürger von großer Bedeutung.
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung weiter mitteilt, finden die Mikrozensusbefragungen ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern sind demnach bei knapp 60 000 Haushalten, die nach einem objektiven Zufallsverfahren insgesamt für die Erhebung ausgewählt wurden, wöchentlich mehr als 1 000 Haushalte zu befragen.
Das dem Mikrozensus zugrunde liegende Stichprobenverfahren ist aufgrund des geringen Auswahlsatzes verhältnismäßig kostengünstig und hält die Belastung der Bürger in Grenzen. Um jedoch die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu können, ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte auch tatsächlich an der Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund besteht für die meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht, und zwar für vier aufeinander folgende Jahre.
Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Auch die Interviewerinnen und Interviewer, die ihre Besuche bei den Haushalten zuvor schriftlich ankündigen und sich mit einem Ausweis des Landesamts legitimieren, sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Statt an der Befragung per Interview teilzunehmen, hat jeder Haushalt das Recht, den Fragebogen selbst auszufüllen und per Post an das Landesamt einzusenden.
Das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres 2010 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen.
Mikrozensus/Arbeitskräftestichprobe der Europäischen Union - Kurzinformation für die Befragten.
In allen 16 Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland wird der Mikrozensus zusammen mit der Arbeitskräftestichprobe der Europäischen Union durchgeführt. Für diese Erhebung bitten wir Sie um Ihre Mitarbeit.
Was ist der Mikrozensus?Was ist die Arbeitskräftestichprobe der EU?Der Mikrozensus ist eine Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik, bei der die Haushaltsmitglieder durch Interviewerinnen und Interviewer befragt werden. Seit 1957 ermittelt die amtliche Statistik grundlegende Daten über die Struktur der Bevölkerung, die Entwicklung des Arbeitsmarktes, die Art der Erwerbsbeteiligung sowie über Formen des Zusammenlebens. Die Durchführung der Erhebung ist gesetzlich vorgeschrieben und geregelt; jährlich werden 1 % aller Haushalte befragt. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union führen eine gemeinsame Arbeitskräftestichprobe seit 1968 regelmäßig durch. Sie dient der Ermittlung wichtiger, international vergleichbarer Ergebnisse über die Erwerbstätigkeit und Erwerbslosigkeit in der EU.
Beide Erhebungen werden gemeinsam durchgeführt. Dadurch werden die zeitliche Belastung der Befragten sowie die Erhebungskosten in erheblichem Maße reduziert.
Was ist der Zweck?Um nur einige Beispiele zu nennen:
Wie viele Menschen in den verschiedenen Regionen Deutschlands erwerbstätig sind, in welchen Berufen, welchen Branchen sie arbeiten, wie befristete Arbeitsverhältnisse, Teilzeit oder Selbstständigkeit sich entwickeln oder welche Rolle die berufliche Qualifikation spielt - das wüssten wir nicht ohne den Mikrozensus und die Arbeitskräftestichprobe der EU. Regierung, Verwaltung, Politik und Wissenschaft nutzen diese unverzichtbaren Fakten. Die Arbeitskräftestichprobe der EU liefert mit ihren Daten, die zwischen den Mitgliedstaaten der EU vergleichbar sind, Grundlagen für arbeitsmarkt- und regionalpolitische Initiativen der Europäischen Union (z.B. Verteilung der Mittel aus den EU-Sozialfonds zur Unterstützung strukturschwacher Gebiete).
Die Statistischen Ämter der Bundesländer, das Statistische Bundesamt sowie das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaft veröffentlichen die Ergebnisse. Sie stehen allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern u.a. im Internet zur Verfügung.
Warum werden gerade Sie befragt?Es ist nicht möglich, zum Glück aber auch gar nicht erforderlich, jedes Jahr alle 37 Millionen Haushalte in Deutschland zu befragen. Es genügen die Antworten einer Auswahl (eine so genannte „repräsentative Stichprobe"). Nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren wurden Auswahlflächen (Gebäude) in die Stichprobe gezogen. Die Interviewerinnen und Interviewer befragen die Haushalte in diesen Auswahlflächen innerhalb von fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal hintereinander.
Die Ergebnisse der Stichprobe ermöglichen zuverlässige Aussagen über die Lebensverhältnisse in Deutschland. Dies setzt jedoch voraus, dass alle Haushaltsmitglieder der Haushalte aus der Stichprobe an der Erhebung teilnehmen. Ein Haushalt kann nicht gegen einen anderen ausgetauscht werden. Ihre Mitarbeit ist nicht ersetzbar.
Sind Sie zur Auskunft verpflichtet?Ja, da es ein öffentliches Interesse an einem richtigen und vollständigen Bild der Lebensverhältnisse in Deutschland gibt. Jede fehlende Auskunft verringert die Zuverlässigkeit der Ergebnisse.
Deshalb schreibt das Mikrozensusgesetz - bis auf die im Folgenden aufgeführten Ausnahmen - die Auskunftspflicht für Volljährige (sowie Minderjährige, die einen eigenen Haushalt führen) vor. Darüber hinaus sind Sie auch zur Auskunft für minderjährige oder behinderte Mitglieder Ihres Haushalts verpflichtet. Ihre Auskunftspflicht für Dritte erstreckt sich auf die Ihnen bekannten Sachverhalte. Sie entfällt, wenn die Auskünfte für das minderjährige oder behinderte Haushaltsmitglied durch eine Vertrauensperson erteilt werden. Die Angaben über Wohn- und Lebensgemeinschaften, die Fragen an die ausländischen Personen im Haushalt zu im Ausland lebenden Kindern, Ehepartnern oder Eltern, Auskünfte zum Wohnsitz und zur Erwerbsbeteiligung ein Jahr vor der Erhebung, Bestehen und Höhe einer Lebensversicherung, Fragen zur Gesundheit, zur Zahl der geborenen Kinder sowie zum Teil Fragen zur gegenwärtigen (Haupt-)Erwerbstätigkeit und Angabe zur Telekommunikationsnummer sind jedoch freiwillig.
Was haben Sie zu tun?In den nächsten Tagen sucht eine Interviewerin oder ein Interviewer Sie im Auftrag des Statistischen Landesamtes auf. Die Interviewerinnen und Interviewer können sich mit einem Ausweis des Statistischen Landesamtes ausweisen. Sie können die Fragen unmittelbar der Interviewerin/dem Interviewer beantworten oder den Fragebogen selbst ausfüllen. Der erste Weg hat sich bewährt, da die besonders geschulten Interviewerinnen und Interviewer mit den Fragen vertraut sind. Weitere Hinweise zu der Tätigkeit der Interviewerinnen und Interviewer sowie den Möglichkeiten der Auskunftserteilung finden Sie auf der folgenden Seite mit der Überschrift „Zusätzliche Informationen zu ...". Darüber hinaus stehen Ihnen auch unsere Interviewerinnen und Interviewer gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Welche Fragen werden gestellt?Die Fragen beziehen sich auf alle Mitglieder Ihres Haushalts. Gefragt wird nach:
- Angaben zur Person (z. B. Geschlecht, Geburtsjahr, Familienstand, Staatsangehörigkeiten),- Erwerbstätigkeit, Beruf, Arbeitsuche,- Schule, Studium,-Aus- und Weiterbildung,- Lebensunterhalt,- Altersvorsorge,- Wohnsitz und Erwerbsbeteiligung ein Jahr vor der Erhebung.Der Datenschutz ist gewährleistet
Der Gesetzgeber hat genaue Regelungen erlassen, um den Datenschutz zu gewährleisten. Wenn Sie sich darüber im Einzelnen informieren möchten, lesen Sie bitte die Erläuterungen zur statistischen Geheimhaltung auf der Rückseite.
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.
Zusätzliche Informationen |